Seit dem 1. Januar 2009 ist es amtlich: Wenn Sie als Hausbesitzer ein Wohnhaus vermieten, verkaufen oder verpachten möchten, müssen Sie den so genannten Energieausweis für das Gebäude vorlegen. Er gibt Auskunft über den energetischen Zustand, also darüber, mit welchem Energieaufwand für die Heizung und die Warmwasserbereitung zu rechnen ist. Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das man von Elektrogeräten kennt, hilft eine Skala von Grün nach Rot im Energieausweis, den Mietern oder Eigentümern den Energiebedarf abzuschätzen. Darüber hinaus enthält der Ausweis auch Modernisierungsempfehlungen und bietet Ihnen so wichtige Anhaltspunkte für die energetische Sanierung. So können Sie gezielt die Energiekosten für Ihr Gebäude senken und so auch den Wert Ihrer Immobilie steigern. Sie haben noch Fragen zum Energieausweis? Unser Energiefachberater hilft Ihnen gerne weiter. Oder schauen sich als erste Informationen unsere Energiecheck-Broschüre an.